Altersrente (AHV – Stand, Juli 2026)

Bezug der AHV-Rente

Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sie selbst beantragen. Damit die Rente dann auch pünktlich im Folgemonat nach Erreichen des AHV-Alters auf Ihrem Konto ist, sollten Sie Ihren Anspruch etwa 3 bis 4 Monate im Voraus anmelden.

Das Anmeldeformular erhalten Sie persönlich während der regulären Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Birsfelden. Sie können das Formular aber auch bequem von zu Hause aus online ausfüllen und absenden: Anmeldung für eine Altersrente.


Sie möchten sich vorzeitig pensionieren lassen

Dann gibt es neben einer allfälligen Pensionskassen-Beitragskürzung weitere wichtige Punkte zu betrachten:

Vorbezug der AHV-Rente

Ab 63 Jahren * haben Sie die Möglichkeit, die AHV-Rente vorzeitig zu beziehen. Sie können dabei wählen, ob Sie die gesamte Rente oder nur einen Teil davon vorbeziehen möchten (mindestens 20%, höchstens 80%). Später können Sie die Rente bis zum Alter von 70 einmalig oder in zwei weiteren Schritten wieder erhöhen. Bitte bedenken Sie aber: Ein Vorbezug führt zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente.
* Für Frauen der Jahrgänge 1961-1969 gelten besondere Übergangsregelungen

Ohne Vorbezug bleiben Sie AHV-beitragspflichtig

Wenn Sie aufhören zu arbeiten, ohne die AHV-Rente gleichzeitig vorzubeziehen, müssen Sie bis zum Erreichen Ihres offiziellen Rentenalters weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach Ihrem Vermögen (bei Ehepaaren wird die Hälfte des gemeinsamen Vermögens angerechnet) sowie dem 20-fachen Ihres jährlichen Renteneinkommens. Keine Beiträge schulden Sie, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner mindestens CHF 1’060 pro Jahr in die Ausgleichskasse einzahlt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Beiträge der Nichtberufstätigen an die AHV/IV und EO (PDF)

© Seniorenrat Birsfelden