Hilflosenentschädigung der AHV

Stand, Juli 2026: Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

In der Schweiz wohnende Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:

Sie sind in einem leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad auf Hilfe und Hilfsmittel angewiesen.

Ihre Hilflosigkeit dauert schon mindestens 6 Monate.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung, welche die Entschädigung ausrichtet.

Bei einer Hilflosigkeit leichten Grades erhalten Sie die Entschädigung nur, wenn Sie zu Hause wohnen. 

Die Höhe der Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt:

  • Hilflosigkeit leichten Grades:    CHF 252 pro Monat
  • Hilflosigkeit mittleren Grades:  CHF 630 pro Monat
  • Hilflosigkeit schweren Grades:  CHF 1’008 pro Monat

Auch minderjährige und volljährige Personen, welche das AHV-Alter noch nicht erreicht haben, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, welche jedoch von der IV bezahlt wird.

So beantragen Sie die Hilflosenentschädigung

Die Anmeldung erfolgt über die SVA Basel-Landschaft, entweder direkt oder über die Ausgleichskasse, die Ihre Rente auszahlt. Die SVA Basel-Landschaft prüft den Anspruch und holt dafür meist auch einen Bericht der Hausärztin oder des Hausarztes sowie einen Abklärungsbesuch bei Ihnen zu Hause ein.

SVA
Hauptstrasse 109
4102 Binningen

061 425 25 25
info@sva-bl.ch
Anmeldeformular: sva-bl.ch/formulare

Vergünstigungen

Alle Personen, welche eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV beziehen, erhalten einen IV-Ausweis. Der Ausweis berechtigt zu verschiedenen Vergünstigungen. Leider existiert keine offizielle Schweizer Datenbank, welche alle IV-Vergünstigungen aufführt. Es gibt jedoch gute Plattformen und Anlaufstellen, die detaillierte Übersichten und Listen führen:

EnableMe Schweiz: Das wohl bekannteste Informationsportal für Menschen mit Behinderung in der Schweiz. Dort finden Sie einen umfassenden, thematisch sortierten Artikel über Vergünstigungen und Gebührenerlasse.

besonderekinder.ch: Obwohl die Seite primär auf Familien ausgerichtet ist, bietet sie eine sehr nützliche und konkrete Liste mit konkreten Rabatten für Schweizer Freizeitbäder, Museen und Ausflugsziele (z. B. Alpamare oder Tamina Therme).

Procap Schweiz: Als grösste Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Handicap in der Schweiz bietet Procap spezialisierte Informationen, insbesondere in den Bereichen Reisen, Freizeit, Sport und Mobilität.

Da jedoch fast jedes Unternehmen eigene Regeln hat, lohnt sich zusätzlich folgendes Vorgehen:

Suchen Sie vor Ausflügen auf der Website des Anbieters unter den Begriffen „Preise“, „Barrierefreiheit“ oder „Ermässigungen“ nach speziellen Tarifen.

Zeigen Sie Ihren grauen IV-Ausweis an Ticketkassen (Kino, Museum, Zoo, Bergbahn) immer unaufgefordert vor. Sehr viele Betriebe gewähren den IV-Rabatt spontan, selbst wenn er nicht gross angeschrieben steht.

© Seniorenrat Birsfelden