Invalidenrente

Stand, Juli 2026

Die IV-Rente ist für Menschen gedacht, die wegen einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr voll arbeiten können, egal ob dies durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Beeinträchtigung seit Geburt entstanden ist. Auch psychische Erkrankungen sind eingeschlossen.

Sie haben jedoch nur Anspruch auf IV-Leistungen, wenn Ihr Gesundheitsproblem voraussichtlich längere Zeit andauert und Sie dadurch in Ihrer Arbeit oder in Ihrem Alltag eingeschränkt sind.

Diese Leistungen erbringt die IV

Die IV unterstützt in erster Linie mit Massnahmen zur Eingliederung, die helfen trotz gesundheitlicher Einschränkung wieder arbeiten oder den Alltag bewältigen zu können. Dazu gehören zum Beispiel Umschulungen, Hilfsmittel wie Hörgeräte oder medizinische Massnahmen. Erst wenn eine Eingliederung nicht möglich ist, wird geprüft, ob eine der folgenden Leistungen erbracht werden kann.

  • IV-Rente – bei dauerhafter, nicht überwindbarer Erwerbsunfähigkeit
  • Hilflosenentschädigung – wenn Sie bei alltäglichen Verrichtungen wie Anziehen oder Essen regelmässig auf fremde Hilfe angewiesen sind
  • Assistenzbeitrag – zur Finanzierung von Betreuung zu Hause

Warten Sie nicht zu lange mit der Anmeldung

Die IV zahlt nicht automatisch — Sie müssen sich selbst anmelden. Und je früher, desto besser: Melden Sie sich an, sobald sich abzeichnet, dass ein Gesundheitsproblem längere Zeit andauern wird. Wer früh handelt, sichert sich nicht nur den Anspruch auf eine Rente, sondern auch auf Eingliederungsmassnahmen wie Umschulungen oder Hilfsmittel.

Das Anmeldeformular erhalten Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons, bei den Ausgleichskassen und deren Zweigstellen oder auf der Gemeindeverwaltung. Sie finden es auch online unter www.ahv-iv.ch


Wenn Sie eine IV-Rente beziehen und ins Rentenalter kommen

Die IV-Rente endet beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters und wird automatisch durch eine AHV-Altersrente abgelöst. Sie müssen dafür nichts unternehmen. Wer bis dahin Hilfsmittel von der IV erhalten hat, behält diesen Anspruch grundsätzlich weiterhin, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine allfällige Hilflosenentschädigung wird weitergeführt, allenfalls zu angepassten Beträgen.

Wenn Sie bereits eine AHV-Rente beziehen

Wer das Rentenalter erreicht hat und AHV-Rente bezieht, kann in der Regel keine IV-Rente mehr beantragen. Die IV ist für Menschen im erwerbsfähigen Alter gedacht. Haben Sie aber das Gefühl, dass Ihre Rente zum Leben nicht reicht, lohnt sich ein Blick auf die Ergänzungsleistungen (EL), diese stehen auch AHV-Rentnerinnen und -Rentnern zu.

© Seniorenrat Birsfelden