Altersrente (AHV) – kurz und knapp

Stand Juli 2026


Was ist der Zweck der AHV

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AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Und wie der Name besagt, soll sie den Existenzbedarf im Alter oder für Witwer und Witwen sicherstellen.


Die AHV kommt nicht automatisch

Sie müssen Ihre AHV-Rente selbst anmelden.

Melden Sie sich 3 bis 5 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse an.
Je nach Ihrer Situation ist eine andere Ausgleichskasse zuständig (Arbeitgeber oder Wohnkanton).


Wann kann ich die AHV beziehen?

Sie können Ihre AHV flexibel beziehen.

  • Frühestens ab 63 Jahren.
  • Ein Aufschub bis Alter 70 ist möglich.
  • Ein Teilbezug ist ebenfalls möglich.

Ein früher Bezug führt zu einer lebenslangen Kürzung der Rente.


Ein Aufschub (späterer Bezug) erhöht die Rente dauerhaft.
Aufschub innerhalb von 12 Monaten anmelden. Sonst verfällt der Zuschlag.

Lassen Sie sich vor einem Entscheid beraten.


AHV-Beiträge auch ohne Arbeit

Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten, müssen Sie bis zum Referenzalter (vormals Rentenalter) oft weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Frühpensionierte
  • Nichterwerbstätige
  • Personen mit sehr kleinem Einkommen

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Vermögen und Ihren Einkünften.


Gut zu wissen

Beitragslücken vermeiden

Schon ein fehlendes Beitragsjahr kann Ihre spätere AHV-Rente verkleinern.

Bestellen Sie deshalb rechtzeitig einen Individuellen Kontoauszug (IK) bei Ihrer Ausgleichskasse.


Rentenhöhe berechnen lassen

Sie können kostenlos eine Rentenvorausberechnung verlangen.

So wissen Sie frühzeitig, mit welcher AHV-Rente Sie ungefähr rechnen können.


Pensionierung früh planen

Beginnen Sie die Planung Ihrer Pensionierung ein bis zwei Jahre vorher.

So bleibt genügend Zeit, offene Fragen zu klären.


Ergänzungsleistungen

Reicht Ihre AHV später nicht zum Leben, können Sie unter Umständen Ergänzungsleistungen (EL) erhalten.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen.


Wo bekomme ich Hilfe?

Bei Fragen hilft Ihnen:

  • Ihre Ausgleichskasse
  • Die Gemeindeverwaltung Birsfelden
  • Die zuständige AHV-Stelle Ihres Wohnkantons

Dort erhalten Sie auch die nötigen Formulare.


Das Wichtigste

Die AHV muss angemeldet werden

Melden Sie sich 3 bis 5 Monate vorher an

Prüfen Sie frühzeitig, ob Beitragslücken bestehen

Lassen Sie Ihre voraussichtliche Rente berechnen

Vorbezug oder Aufschub rechtzeitig abwägen

© Seniorenrat Birsfelden