Stand Juli 2026
Sinn und Zweck der AHV
AHV steht für Alters- und Hinterlassenenversicherung. Sie ist der wichtigste Pfeiler der obligatorischen staatlichen Vorsorge in der Schweiz (1. Säule).
Und wie der Name besagt, soll sie den Existenzbedarf im Alter oder für Witwer und Witwen sicherstellen.
Höhe der AHV-Rente
Die genaue Höhe ist abhängig von Ihren Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Um die maximale AHV-Rente zu erhalten, benötigen Sie 44 Beitragsjahre ohne Lücken* sowie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens 90’720 CHF (indexiert).
* Pro fehlendem Beitragsjahr wird die Rente in der Regel um etwa 2,3 % gekürzt.
| Wer | Minimum | Maximum |
|---|---|---|
| Einzelperson | 1’260.– | 2’520.– |
| Ehepaar | 2’520.– | 3’780.– |
Eine genaue und individuelle Vorausberechnung Ihrer Rente können Sie direkt beim Online-Rechner des Bundesamts für Sozialversicherungen (ESCAL) anfordern
Bezug der AHV-Rente
Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sie mindestens 3 bis 5 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Ausgleichskasse Ihres Arbeitsgebers anmelden.
Dabei gilt die folgende Regelung für die Anmeldung:
| Wer | Wo |
|---|---|
| Angestellte | Bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers |
| Selbständigerwerbende | Bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons |
| Nie erwerbstätig, alleinstehend | Bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons |
| Früher erwerbstätig, alleinstehend | Bei der Ausgleichskasse des damaligen Arbeitsgebers |
| Nie oder nur früher erwerbstätig | |
| Ehepartner arbeitet noch | Bei der Ausgleichskasse des Arbeitsgebers des Ehepartners |
| Ehepartner in Rente | Bei der Ausgleichskasse des Ehepartners |
So kann die AHV-Rente bezogen werden
Die AHV-Rente kann flexibel zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsjahrgänge gelten besondere Regelungen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie während der regulären Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Birsfelden. Sie können das Formular aber auch bequem von zu Hause aus online ausfüllen und absenden: Anmeldung für eine Altersrente.
AHV-Beiträge für Nicht-Erwerbstätige
In der Schweiz besteht eine gesetzliche AHV-Pflicht bis zur Erreichung des offiziellen Referenzalters (vormals Rentenalter): 65 Jahre / für Frauen bis und mit Jahrgang 1963 gilt eine Übergangslösung. Beginnend ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Beitragspflichtige
Wer in der Schweiz wohnt und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielt, muss in der Regel AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger bezahlen.
- Frühpensionierte
- Ehepartner:in oder eingetragene Partner:in von Pensionierten
- Arbeitslose, die kein Taggeld mehr erhalten
- Bezüger:innen von Krankentaggeld
- Bezüger:innen von IV-Renten
- Bezüger:innen von Sozialhilfe
- Geschiedene
- Verwitwete
- Studierende
- Weltreisende
Eventuell sind Sie ebenfalls beitragspflichtig wenn Ihr Einkommen unter 5’000.– liegt, wenn Sie weniger als 9 Monate erwerbstätig sind oder ein in einem Pensum unter 50% arbeiten.
Zu bezahlende Beiträge
| Wer bezahlt | Wieviel |
|---|---|
| Studierende bis 25 | Mindestbeitrag* und Verwaltungskosten** |
| Bezüger:innen von Sozialhilfe | Mindestbeitrag und Verwaltungskosten |
| Bezüger:innen von Eergänzungsleistungen | Mindestbeitrag und Verwaltungskosten |
| Bezüger:innen von Überbrückungsleistungen | Mindestbeitrag und Verwaltungskosten |
| Alle Anderen | Berechnung aus Vermögen und Einkommen |
| * Aktuell 530 Franken / ** 26.50 Franken |
Zum einfacheren Verständnis hier einige Beispiele:
| Beispiel | Vermögen | PK-Rente/ Jahr | Berechnungs-Basis * | AHV-Beitrag/ Jahr ** |
|---|---|---|---|---|
| Geringes Vermögen | CHF 20’000.– | CHF 12’000.– | CHF 260’000.– | CHF 530.– (Mindestbeitrag) |
| Mittleres Vermögen | CHF 100’000.– | CHF 30’000.– | CHF 700’000.– | ca. CHF 1360.– |
| Mit Eigentum | CHF 600’000.– | CHF 40’000.– | CHF 1’400’000.– | ca. CHF 2’750.– |
| Hohes Vermögen | CHF 1’500’000.– | CHF 60’000.– | CHF 2’700’000.– | ca. CHF 5’350.– |
* Vermögen + 20 x PK-Rente (bei Verheirateten/eingetr. Partner jeweils die Hälfte)
** inkl. IV/EO und Verwaltung
Zuständige Ausgleichskasse
| Wer | Wo |
|---|---|
| Studierende | Bei der Ausgleichskasse des Kantons der Hochschule |
| Nicht erwerbstätige Ehepartner | Bei der Ausgleichskasse des Arbeitsgebers des Ehepartners |
| Frühpensionierte und alle anderen | Bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons |
Sind Sie verheiratet und Ihr Ehepartner verdient mindestens CHF 10’000.– brutto im Jahr, müssen Sie in der Regel keine eigenen AHV-Beiträge bezahlen.
Ablauf der Anmeldung
Suchen Sie das Formular «Anmeldung für Nichterwerbstätige« auf der Webseite Ihrer Ausgleichskasse.
Weiterführende Informationen: Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV/IV und EO (PDF)
Sie möchten sich vorzeitig pensionieren lassen
Dann gibt es neben einer allfälligen Pensionskassen-Beitragskürzung weitere wichtige Punkte zu betrachten:
Vorbezug der AHV-Rente
Sie haben die Möglichkeit, die AHV-Rente bis zu zwei Jahre vor dem offiziellen AHV-Alter zu beziehen. Dabei können Sie wählen, ob Sie die gesamte Rente oder nur einen Teil davon vorbeziehen möchten, jedoch mindestens 20% und höchstens 80%.
Auch bei einem AHV-Vorbezug sind Sie verpflichtet die AHV-Beiträge weiter zu bezahlen. Zur Berechnung der Beiträge wird jedoch die AHV nicht mitberücksichtigt.
Bis zum Referenzalter dürfen Sie den Vorbezug einmalig bis auf max. 80% erhöhen. Bitte bedenken Sie aber: Ein Vorbezug führt zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente.
Rentenkürzung
Wer sich entscheidet, die AHV früher zu beziehen, muss eine lebenslange Rentenkürzung in Kauf nehmen. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vorbezugs gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Aufschub der Rente
Wer das reguläre Referenzalter erreicht, kann den Bezug der AHV-Rente flexibel um ein bis fünf Jahre hinauszögern. Der Aufschub wird mit einem lebenslangen Rentenzuschlag belohnt.
Wichtig für die Planung: Der Aufschub erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert eine offizielle Anmeldung innerhalb von 12 Monaten nach Erreichen des Referenzalters. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf den Rentenzuschlag.
Gut zu wissen
Schon ein fehlendes Beitragsjahr kann Ihre spätere AHV-Rente dauerhaft kürzen.
Sie können deshalb bei Ihrer Ausgleichskasse kostenlos einen Individuellen Kontoauszug (IK) bestellen. Darauf sehen Sie, ob alle AHV-Beiträge korrekt verbucht wurden. Fehlende Beiträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen noch nachzahlen. Allerdings nur während einer begrenzten Frist.
Es lohnt sich deshalb, den Kontoauszug bereits einige Jahre vor der Pensionierung zu kontrollieren und nicht erst kurz vor dem Rentenbeginn.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihre spätere AHV-Rente ungefähr ausfallen wird, können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung beantragen.
Diese zeigt Ihnen, mit welcher AHV-Rente Sie aufgrund Ihrer bisherigen Beitragsjahre ungefähr rechnen können und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Pensionierung.
Viele Entscheidungen rund um die Pensionierung wirken sich lebenslang auf Ihre finanzielle Situation aus.
Beginnen Sie deshalb möglichst ein bis zwei Jahre vor der geplanten Pensionierung mit der Planung. So bleibt genügend Zeit, um offene Fragen zu klären, fehlende Unterlagen zu beschaffen oder Beitragslücken zu erkennen.
Seit der AHV-Reform kann die AHV-Rente flexibler bezogen werden als früher.
Sie können Ihre Rente teilweise vorbeziehen oder den Bezug eines Teils aufschieben. So lässt sich der Übergang in die Pension besser an Ihre persönliche Situation anpassen. Wer beispielsweise das Arbeitspensum schrittweise reduziert, kann auch den AHV-Bezug entsprechend planen.
Lassen Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse beraten, welche Variante für Sie sinnvoll ist.ugerechnet, im Gegensatz zum Vermögensverzicht und aussergewöhnlichen Ausgaben.
Reicht Ihre AHV-Rente zusammen mit den übrigen Einkünften nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen (EL) beantragen.
Viele Menschen verzichten darauf, obwohl sie Anspruch hätten. Lassen Sie deshalb Ihren Anspruch bei der zuständigen Stelle prüfen.
Lassen Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse beraten, sollten Sie sich überlegen, eine dieser Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Sie wird Ihnen genau ausrechnen können, was der jeweilige Entscheid bedeutet.
Offizielle AHV-IV-Informationsseite
Zentrale Ausgleichskasse ZAS
Leistungen der AHV: Merkblätter
Weitere Informationen zur AHV, AHV-Beitragspflicht, Vorbezug und Aufschub erhalten Sie hier: 123-pensionierung.ch/ahv
Alle Angaben ohne Gewähr
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